Erlassung der Geschäftsordnung des Abgre · Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats
§ 1 Erlassung der Geschäftsordnung des AbgreRechtsgrundlage
Gemäß § 49a Arzneimittelgesetz wird ein Abgrenzungsbeirat als beratendes Organ beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet.
Verweist auf
- Erlassung der Geschäftsordnung des Abgre Art. 49a