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Erlassung der Geschäftsordnung des Abgre · Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats

§ 9 Erlassung der Geschäftsordnung des AbgreVeröffentlichung der Beratungsergebnisse

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Ergebnisse der Beratungen des Abgrenzungsbeirats samt den Entscheidungsgründen sind im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zu veröffentlichen, nachdem alle aus kommerziellen Gründen im Geheimhaltungsinteresse von Dritten liegenden Angaben entfernt worden sind.

(2) Beziehen sich die Beratungen des Abgrenzungsbeirats auf ein anhängiges Verfahren, so hat die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu erfolgen.