FeuerzeugV · Feuerzeugverordnung
§ 4 FeuerzeugV
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 sowie des § 3 Abs. 1 gelten nicht für höherwertige Feuerzeuge.
FeuerzeugV · Feuerzeugverordnung
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 sowie des § 3 Abs. 1 gelten nicht für höherwertige Feuerzeuge.