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LMSVG-EU-QuaDG-AbV · LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung

§ 1 LMSVG-EU-QuaDG-AbVAnwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG und des EU-QuaDG:

1. gemäß § 4 EU-QuaDG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;

2. gemäß § 50 LMSVG im Zusammenhang mit der Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen für Sendungen von Waren zum Zwecke der Ausfuhr;

3. zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß § 24 LMSVG auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-12-02