Soziale Sicherheit - Zusatzvereinbarung · Soziale Sicherheit - Zusatzvereinbarung
§ 0 Soziale Sicherheit - Zusatzvereinbarung
ZUSATZVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN ABKOMMENS ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 428/1977
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751. )
BGBl. III Nr. 15/2013 idF BGBl. III Nr. 30/2013 (VFB)
Vertragsparteien siehe Stammvertrag.
Die Mitgliedstaaten des Europarates, die das Europäische Abkommen über Soziale Sicherheit und diese Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben,
in der Erwägung, daß nach Artikel 80 Absatz 1 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit die Anwendung dieses Abkommens durch eine Zusatzvereinbarung geregelt wird,
sind wie folgt übereingekommen: