Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Weltpostverein – Übereinkommen zwischen · Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

§ 1 Weltpostverein – Übereinkommen zwischen

Artikel I Artikel römisch eins

In KraftAmtlicher Text

Die Organisation der Vereinten Nationen anerkennt den Weltpostverein (im folgenden „Verein“ genannt) als Sonderorganisation mit der Aufgabe, alle ihrer Verfassung entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die darin festgesetzten Ziele zu erreichen.