Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverba · Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverbandes
§ 1 Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverba
Dem Verein „Österreichischer Verband der Vereine Creditreform (ÖVC)“ wird die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes zuerkannt.