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Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Mar · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Marokko)

§ 16 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Mar

AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.