Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumän · Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien)
§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumän
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.