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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer · Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

§ 0 Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuer

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. III Nr. 176/2006 (NR: GP XXII RV 1494 AB 1593 S. 160. BR: AB 7634 S. 737. )

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Dezember 2006 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.