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Schutz von militärisch klassifizierten I · Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

§ 1 Schutz von militärisch klassifizierten I

Zweck

In KraftAmtlicher Text

(1) Zweck dieser Vereinbarung ist der Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten militärisch klassifizierten Informationen.

(2) Diese Vereinbarung beabsichtigt nicht mit der bestehenden nationalen Gesetzgebung oder anderen für die Parteien verbindlichen internationalen Vereinbarungen in Widerspruch zu geraten. Im Falle eines Widerspruchs wird letzteren der Vorrang eingeräumt.