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Schutz von militärisch klassifizierten I · Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

§ 6 Schutz von militärisch klassifizierten I

Zugang zu militärisch klassifizierten Informationen

In KraftAmtlicher Text

Der Zugang zu militärisch klassifizierten Informationen bleibt auf jene Personen beschränkt, die diesen Zugang „aus dienstlichen Gründen benötigen“ und eine Sicherheitsermächtigung entsprechend der Klassifizierungsstufe der Information, zu der Zugang erteilt werden soll, von der Empfangenden Partei erhalten haben.