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Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten un · Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Schlichtungskommission

§ 10 Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten unAufgaben der oder des Vorsitzenden

In KraftAmtlicher Text

Der oder dem Vorsitzenden obliegt:

1. die Einberufung der Sitzungen und die Festlegung der jeweiligen Tagesordnung;

2. die Verhandlungsleitung bei den Sitzungen und Verhandlungen;

3. die Fertigung der von der Schlichtungskommission gefassten Beschlüsse für die Schlichtungskommission sowie der Sitzungsprotokolle bzw. der Abstimmungsvermerke;

4. die Vertretung der Schlichtungskommission nach außen, sofern nicht im Einzelfall anderes bestimmt wird;

5. die Wahrnehmung sonstiger sich aus dieser Geschäftsordnung ergebender Aufgaben.