FK-V · Fachkenntnisnachweis-Verordnung
§ 1 FK-VGeltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2014-03-01