§ 0 VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über
Kundmachung der Bundesregierung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war
StF: BGBl. II Nr. 26/2007
Gemäß Art. 139 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Verweist auf
- VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über Art. 139
- VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über Art. 60