FachKBV · Fachkundebeurteilungsverordnung
§ 1 FachKBVGeltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung gilt für die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde bei der Zulassung von Umweltgutachtern und bei der Aufsicht über Umweltgutachter.