FachKBV · Fachkundebeurteilungsverordnung
§ 10 FachKBVPrüfungsverlauf
2. Abschnitt Fachkundeprüfung
Die Prüfungen sind mündlich und in deutscher Sprache abzulegen. Die Prüfungen sind öffentlich.
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2. Abschnitt Fachkundeprüfung
Die Prüfungen sind mündlich und in deutscher Sprache abzulegen. Die Prüfungen sind öffentlich.