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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)

§ 0 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen

StF: BGBl. III Nr. 20/2007

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: Vertragsparteien) haben, geleitet von dem Wunsch, die Einreise sowie den Aufenthalt ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, Folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.