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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)

§ 7 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

Jede Vertragspartei kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Die Aussetzung und ihre Aufhebung sind der anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.