§ 22 HPSV-HAUPFokussierte externe Evaluierung
6. Abschnitt Evaluierung und Qualitätsentwicklung
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus kann, sofern ein Bedarf nach Qualitätserhebungen (zB von Studiengängen oder von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten) besteht, fokussierte Evaluierungen an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien durch externe Expertinnen oder Experten veranlassen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2019-09-13