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HPSV-HAUP · Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

§ 22 HPSV-HAUPFokussierte externe Evaluierung

6. Abschnitt Evaluierung und Qualitätsentwicklung

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus kann, sofern ein Bedarf nach Qualitätserhebungen (zB von Studiengängen oder von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten) besteht, fokussierte Evaluierungen an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien durch externe Expertinnen oder Experten veranlassen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-09-13