§ 35 Übereinkommen über den Schutz und die Fö
Auf Ersuchen des Generaldirektors der UNESCO wird dieses Übereinkommen nach Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
Auf Ersuchen des Generaldirektors der UNESCO wird dieses Übereinkommen nach Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.