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Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha · Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

§ 2 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha

Artikel II Artikel römisch zwei

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen ihnen und ihren Bürgern, einschließlich natürliche und juristische Personen beider Länder, durch folgende Maßnahmen zu fördern:

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Austausch von Informationen, Wissen und spezifischen Programmen;

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Besuchsaustausch zwischen Vertretern aus den Bereichen Wirtschaft, Handel, Technik und Technologie, einschließlich des Privatsektors;

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Förderung von und Teilnahme an Veranstaltungen, Messen, Konferenzen und Seminaren, welche von beiden Ländern organisiert werden, um die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu stärken;

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Förderung, Ausweitung und Diversifizierung des Warenhandels zwischen den beiden Ländern;

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Informationsaustausch über den Schutz und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen.