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Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha · Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

§ 7 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha

Artikel VII Artikel römisch sieben

In KraftAmtlicher Text

Um die im vorliegenden Abkommen vorgesehene Zusammenarbeit umzusetzen, können die Vertragsparteien zusätzliche Abkommen in Bereichen von gemeinsamen Interesse abschließen, in denen die zu erreichenden Ziele und Projekte festlegt werden.