§ 9 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha
Artikel IX Artikel römisch neun
Alle Fragen der Auslegung und Meinungsverschiedenheiten, die sich möglicherweise aus dem vorliegenden Abkommen ergeben, sollen mittels direkter Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien im diplomatischen Wege gelöst werden.