Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Pak · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Pakistan)
§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Pak
PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.