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BFG 2008 · Bundesfinanzgesetz 2008

§ 1 BFG 2008

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2008 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

69 868,852

77 813,237

147 682,089

Einnahmen:

66 909,231

80 772,858

147 682,089

Abgang:

2 959,621

–

–

Überschuss:

–

2 959,621

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2008 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 , sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.