§ 0 Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergü
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren
erbrachten Leistungen für das Jahr 2005
StF: BGBl. II Nr. 133/2007
Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2006 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Verweist auf
- Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergü Art. 47