BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
§ 1 BTÜ-VAnwendungsbereich
1. Abschnitt Allgemeines
Diese Verordnung ist auf Wiederkäuer (Nutztiere und Gatterwild) anzuwenden, die in Tierhaltungsbetrieben gemäß § 1 Abs. 2 TGG gezüchtet oder gehalten werden.