§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Lettland plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 76/2007 (NR: GP XXIII RV 2 AB 57 S. 17. BR: AB 7674 S. 744. )
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )
Die Republik Österreich und die Republik Lettland, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Juni 2006 bzw. 16. Mai 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 16. Mai 2007 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.