MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 1 MOG 2021Kompetenzgrundlage
1. Abschnitt Allgemeines
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen sind Bundessache und können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.