Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über den Sitz des Sekretariats · Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

§ 22 Abkommen über den Sitz des Sekretariats

Übergangsbestimmung

In KraftAmtlicher Text

1) Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens gilt der Verein „Das interimistische Sekretariat der Energiegemeinschaft für Südosteuropa - iSEG” mit Sitz in Wien, entstanden am 4. April 2005 gemäß GZ XV- 6861 der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. April 2005, als aufgelöst.

2) Das Vereinsvermögen mit allen Forderungen und Verbindlichkeiten geht auf die Energiegemeinschaft über, wobei dieser Vermögenstransfer für Zwecke der steuerlichen Beurteilung der Vereinsauflösung als satzungskonform gilt.