HStBV-HAUP · Studienbeiträge an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
§ 3 HStBV-HAUPVerwendung der Studienbeiträge
Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind im Sinne des § 17 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986 , zweckgebunden für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags gemäß § 8 Abs. 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 zu verwenden.
Verweist auf
- HStBV-HAUP Art. 17
- HStBV-HAUP Art. 8