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HStBV-HAUP · Studienbeiträge an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

§ 3 HStBV-HAUPVerwendung der Studienbeiträge

In KraftAmtlicher Text

Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind im Sinne des § 17 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986 , zweckgebunden für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags gemäß § 8 Abs. 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 zu verwenden.