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Bezeichnung bestimmter Arten von Reisedo · Bezeichnung bestimmter Arten von Reisedokumenten

§ 2 Bezeichnung bestimmter Arten von Reisedo

In KraftAmtlicher Text

Für Inhaber von in § 1 genannten Reisedokumenten, die Inhaber eines vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilten Einreise- oder Aufenthaltstitels oder einer noch nicht abgelaufenen Daueraufenthaltskarte sind, gilt das in Abs. 1 genannte Reisedokument bis zum Ablauf der Gültigkeit des Einreise- oder Aufenthaltstitels oder der Daueraufenthaltskarte als geeignetes Reisedokument.