Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Wirtschaftliche, landwirtschaftl., indus · Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Montenegro)

§ 0 Wirtschaftliche, landwirtschaftl., indus

In KraftAmtlicher Text

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 93/2002

BGBl. III Nr. 124/2007

Die Österreichische Bundesregierung und die Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

–

vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und auszubauen,

–

in der Absicht die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,

–

in der Überzeugung, dass dieses Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Prozess der Transition der Wirtschaft der Bundesrepublik Jugoslawien schafft,

–

im Hinblick auf die Bestrebungen beider Staaten an einer umfassenden europäischen Integration teilzunehmen,

–

im Wissen um die Bedeutung, die dem Umweltschutz bei der Weiterentwicklung der Wirtschaft zukommt,

–

ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:

Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 7. Februar 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Mai 2002 in Kraft.