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Wirtschaftliche, landwirtschaftl., indus · Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Montenegro)

§ 11 Wirtschaftliche, landwirtschaftl., indus

Artikel 11

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien empfehlen den Unternehmen zur Streitbeilegung primär freundschaftliche Lösungen im beiderseitigen Einvernehmen. Wird kein Einvernehmen erzielt, empfehlen die Vertragsparteien die freie Wahl von internationalen Schiedsgerichten.