§ 4 Wirtschaftliche, landwirtschaftl., indus
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer und wirtschaftlich vernünftiger Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
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Energie;
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Eisenbahn;
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Luftfahrt;
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Telekommunikation;
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Wasserwirtschaft;
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Abfallwirtschaft und Recycling.