Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro) · Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)
§ 0 Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Aufhebung der Visumpflicht für die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
StF: BGBl. III Nr. 4/2006
BGBl. III Nr. 124/2007
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Serbien und Montenegro (im Weiteren: Vertragsparteien) haben, geleitet von dem Wunsch, die Einreise sowie den Aufenthalt ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 14. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2006 in Kraft.