Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro) · Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)
§ 6 Aufhebung der Visumpflicht (Montenegro)
Artikel 6
Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsparteien, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.