§ 0 VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des
Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren
StF: BGBl. II Nr. 373/2007
Gemäß Artikel 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG wird kundgemacht: