24. Nachtrag zum Arzneibuch · 24. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 2 24. Nachtrag zum Arzneibuch
Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2008, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.