DVO 2008 · Deponieverordnung 2008
§ 32 DVO 2008Qualitätssicherung
6. Abschnitt Deponietechnik
Zur Sicherung einer gleich bleibend hohen Ausführungsqualität aller Herstellungsarbeiten gemäß den §§ 22 bs. 4 und 25 bis 31 ist ein Qualitätssicherungssystem zu betreiben. Anhang 3 Kapitel 5 ist anzuwenden.