EU-VStVG · EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
§ 3 EU-VStVGAnzuwendendes Verfahrensrecht
2. Abschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt, ist auf das Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53, anzuwenden.