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Übereinkommen der Vereinten Nationen geg · Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z2 – Schlepperei

§ 5 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegStrafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Migranten können nicht nach diesem Protokoll strafrechtlich dafür verfolgt werden, dass sie Gegenstand der in Artikel 6 genannten Handlungen wurden.