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25. Nachtrag zum Arzneibuch · 25. Nachtrag zum Arzneibuch

§ 2 25. Nachtrag zum Arzneibuch

In KraftAmtlicher Text

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.08, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.