Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Gebühren führ die Durchführung der Aufsi · Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen

§ 0 Gebühren führ die Durchführung der Aufsi

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gebühren für die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen

StF: BGBl. II Nr. 83/2008

Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Emissionszertifikategesetzes (EZG), BGBl. I Nr. 46/2004 , zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 171/2006 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: