§ 2 Gebühren führ die Durchführung der Aufsi
Für jede Überprüfung gemäß § 10b EZG im Zusammenhang mit der Aufsicht über EinzelprüferInnen gemäß § 10 EZG sind, wenn sie nicht die Entziehung der Zulassung nach sich zieht, zu entrichten:
1. eine Grundgebühr von 1 500 € und
2. zusätzlich eine Gebühr von 300 € für jede nicht von einer Einschränkung des Zulassungsumfanges betroffene Branchengruppe, für die der/die EinzelprüferIn zugelassen ist.
Verweist auf
- Gebühren führ die Durchführung der Aufsi Art. 10
- Gebühren führ die Durchführung der Aufsi Art. 10b