Geschäftsordnung der Präsidentschaftskan · Geschäftsordnung der Präsidentschaftskanzlei
§ 1 Geschäftsordnung der PräsidentschaftskanFunktion der Präsidentschaftskanzlei
Die Präsidentschaftskanzlei ist berufen, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen. Sie untersteht dem Bundespräsidenten.