Sicherstellung der Realisierung des Erdg · Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco" § 2 Sicherstellung der Realisierung des Erdg In KraftAmtlicher Text Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Vorherige · § 1 Inhalt § 3 · Nächste →