TT-AusbVO · Tiertransport-Ausbildungsverordnung
§ 1 TT-AusbVOInhalt der Verordnung
1. ABSCHNITT
Diese Verordnung regelt
1. nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung und Durchführung des Lehrganges und der Prüfung, die zur Erlangung eines Befähigungsnachweises gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 berechtigt, sowie nähere Bestimmungen betreffend die Ausstellung und Evidenthaltung desselben,
2. Bestimmungen über die Ausbildung der Tiertransportinspektoren.
Verweist auf
- TT-AusbVO Art. 17