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TT-AusbVO · Tiertransport-Ausbildungsverordnung

§ 1 TT-AusbVOInhalt der Verordnung

1. ABSCHNITT

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung regelt

1. nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung und Durchführung des Lehrganges und der Prüfung, die zur Erlangung eines Befähigungsnachweises gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 berechtigt, sowie nähere Bestimmungen betreffend die Ausstellung und Evidenthaltung desselben,

2. Bestimmungen über die Ausbildung der Tiertransportinspektoren.