Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im · Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas

§ 5 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rechtsstatus

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

(1) Die im Zentrum tätigen Beamten arbeiten bei der Erfüllung ihrer Tätigkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.

(2) Sie sind befugt, die ihnen von den zuständigen Behörden einer anderen Vertragspartei gestellten Anfragen nach Maßgabe ihres geltenden innerstaatlichen Rechts direkt zu beantworten, ungeachtet des Informationsaustausches über die nationalen Zentralbehörden.

(3) Sie versehen ihren Dienst in den gemeinsamen Räumlichkeiten und beantworten Anfragen von Beamten einer anderen Vertragspartei so rasch wie möglich.